Sie zahlen Ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen?

Wenn ja, in welcher Form? Vermutlich, wie in der Regel, auf ein Bausparkonto. Dies ist nicht optimal, denn der Betrag ist voll Steuer– und Sozialabgabenpflichtig! Sie als Arbeitgeber zahlen darauf zuzüglich Sozialabgaben.

Nehmen wir als Beispiel 20 € VL. Diese kosten Sie als Arbeitgeber 30 € und beim Arbeitnehmer bleiben nur derer 10 € hängen. Diese VL lassen sich jedoch jederzeit 100% Sozialabgabenfrei nutzen!

Dies alles ist möglich mit der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter.

Dies haben Sie bereits mehrfach probiert und keinen Erfolg damit gehabt? Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass es entscheidend darauf ankommt, wie verständlich die Mitarbeiter ihre eigenen Vorteile des „Brutto-Sparens“erklärt bekommen.

Sehr oft führen bestimmte Vorgehensweisen dazu, dass nur sehr wenige Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung nutzen. Nur wenn Ihre Mitarbeiter die Lukrativität erkennen, werden Sie sie für sich und dieses Projekt gewinnen.

Die in 2005 aufgelegte Rürup-Rente hat der Bundesrat erwartungsgemäß am 24.11.2006 wesentlich vereinfacht und lukrativer gestaltet.

Dies wurde nun im Jahressteuergesetz (JSTG) 2007 bestätigt. Seit 2005 können Sie einen Großteil Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dies sind für ledige maximal 20.000 € und bei verheirateten 40.000 €.

2005 konnten Sie von den besagten Summen bereits 60 % absetzen. Dies verbessert sich jedes Jahr für Sie um weitere 2 %, bis letztendlich ab 2025 volle 100 % geltend gemacht werden können. 

Nicht ohne Stolz sei hier erwähnt, das unsere Gesellschaft sowohl bei den garantierten als auch bei den prognostizierten Werten den 1. Platz belegt hat. Quelle: Focus Money 35/2005